Rechtsprechung
BGH, 27.11.2012 - 3 StR 421/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 265 Abs. 1 StPO
Reichweite der richterlichen Hinweispflicht - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Pflicht des Revisionsgerichts zur Kenntnisnahme der Anklageschrift von Amts wegen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Revisionsgerichts zur Kenntnisnahme der Anklageschrift von Amts wegen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BGH bestätigt Verurteilung eines Meppener Rechtsanwalts wegen Untreue und Betrug zu 4 Jahren Haft - Ehemaliger Rechtsanwalt nutzte Fremdgelder u.a. für sich und seine zu dem Zeitpunkt hochverschuldete Kanzlei
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 09.05.2012 - 10 KLs 25/11
- BGH, 27.11.2012 - 3 StR 421/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 166
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.12.2008 - 3 StR 441/08
Schwere Brandstiftung (konkrete Gefahr für die Gesundheit eines Menschen; …
Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 421/12
Zum Inhalt der Anklageschrift muss die Revision nicht vortragen, denn diesen hat das Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen (Senat, Beschlüsse vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, StraFo 2009, 115; vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, StV 2002, 588, 589). - BGH, 23.04.2002 - 3 StR 505/01
Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunkts); Beruhen; Zurechnung; …
Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 421/12
Zum Inhalt der Anklageschrift muss die Revision nicht vortragen, denn diesen hat das Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen (Senat, Beschlüsse vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 441/08, StraFo 2009, 115; vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, StV 2002, 588, 589). - BGH, 08.11.2000 - 1 StR 427/00
Verwerfung der Revision als unbegründet; Hinweispflicht (Sicherungsverwahrung)
Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 421/12
Die Rüge ist jedoch unbegründet, denn mit dem von der Staatsanwaltschaft in die Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen (§ 200 Abs. 2 StPO) aufgenommenen Hinweis auf die indizielle Bedeutung des dem eingestellten Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalts ist den sich aus § 265 Abs. 1 StPO ergebenden Anforderungen genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 1 StR 427/00, NStZ 2001, 162).
- BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15
Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des …
Dass entsprechende Ausführungen im Einzelfall geeignet sein könnten, dem Revisionsgericht das Verständnis der Rüge zu erleichtern, ändert hieran nichts (BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 3 StR 421/12). - BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22
Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung …
Das Revisionsgericht muss die Anklageschrift zur Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen ohnehin von Amts wegen zur Kenntnis nehmen, so dass der Senat aus diesem Grund um deren Inhalt weiß (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20.09.2022 - 3 StR 200/22 = StraFo 2022, 468; 27.11.2012 - 3 StR 421/12, bei juris; 10.03.2020 - 6 StR 4/20 = NStZ 2020, 370;… 23.04.2002 - 3 StR 505/01 = StraFo 2002, 261 = BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 16 = StV 2002, 588). - BGH, 20.09.2022 - 3 StR 200/22
Hinweispflicht des Gerichts bei Veränderung der Tatsachengrundlage
Im Übrigen hat der Senat den Inhalt der Anklageschrift und des Eröffnungsbeschlusses zur Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen ohnehin von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen, so dass er auch aus diesem Grund darum weiß (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, juris Rn. 5; vom 27. November 2012 - 3 StR 421/12, juris Rn. 5; vom 10. März 2020 - 6 StR 4/20, NStZ 2020, 370). - LG Osnabrück, 09.05.2012 - 10 KLs 25/11
Meppener Rechtsanwalt rechtskräftig wegen Untreue und Betrug verurteilt - 4 Jahre …
Der Bundesgerichtshof hat hierin mit Beschluss vom 27.11.2012 rechtlich eine vierfache Untreue gesehen und den Schuldspruch entsprechend angepasst, das vom Landgericht Osnabrück ausgeurteilte Strafmaß aber ausdrücklich bestätigt, Aktenzeichen 3 StR 421/12.